§ 1Geltungsbereich & Vertragspartner.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Die Lackierwerkstatt, Gerlinger Straße 30, 12349 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2Vertragsschluss & Angebot.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Kostenvoranschläge sind verbindlich, sofern sie als solche gekennzeichnet sind. Erweisen sich während der Ausführung zusätzliche Arbeiten als notwendig, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert; eine Ausführung erfolgt erst nach gesonderter Freigabe.
§ 3Leistungsumfang.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag bzw. Kostenvoranschlag. Geringfügige farbliche oder strukturelle Abweichungen, die fertigungs- oder materialbedingt sind, stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Reklamation.
Bei der Lackierung gebrauchter Fahrzeuge oder Bauteile kann eine 100 %-ige Farbtonübereinstimmung mit nicht mitlackierten Bereichen auf Grund von Alterung, Witterung und Pflegezustand des Lackes nicht garantiert werden.
§ 4Preise & Zahlungsbedingungen.
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im Auftrag bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Fälligkeit
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Übergabe und ohne Abzug zahlbar. Bei Werkleistungen ab einem Auftragswert von 1.500 € netto behalten wir uns vor, eine angemessene Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung zu verlangen.
Zahlungsverzug
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB). Das Recht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
§ 5Liefer- und Leistungsfristen.
Genannte Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden.
Bei höherer Gewalt, Streiks, behördlichen Anordnungen, verspäteter Zulieferung von Material durch Lieferanten oder ähnlichen, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen, verlängern sich Termine angemessen. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Leistung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 6Abnahme.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellte Leistung unverzüglich nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern sie im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind schriftlich zu protokollieren. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
§ 7Gefahrübergang.
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tag der Bereitstellung auf den Auftraggeber über.
Während der Verwahrung des Fahrzeugs auf dem Werkstattgelände haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eigener Mitarbeiter.
§ 8Gewährleistung & Sachmängel.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Abnahme. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme. Auf Komplettlackierungen gewähren wir freiwillig eine erweiterte Garantie von 5 Jahren auf die fachgerechte Ausführung des Lackaufbaus.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Ausschlüsse
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf üblichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Eingriffen Dritter, Steinschlag, Hagel, äußeren Einflüssen oder unterlassener Fahrzeugpflege beruhen.
§ 9Haftung.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für nicht im Fahrzeug fest verbaute Gegenstände (z. B. Werkzeuge, Wertgegenstände, Zubehör), die bei Auftragsannahme nicht protokolliert wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 10Eigentumsvorbehalt.
Eingebaute Teile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist und nicht zwingend mit dem Fahrzeug fest verbunden wird.
§ 11Werkunternehmer-Pfandrecht.
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu (§ 647 BGB). Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
§ 12Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz).
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Hierüber wird gesondert in der Widerrufsbelehrung informiert, die mit dem Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
Hinweis: Bei Aufträgen, die individuell auf den Auftraggeber zugeschnittene Leistungen zum Gegenstand haben (z. B. Sonderfarben, Spezialfolierung), kann das Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein.
§ 13Schlussbestimmungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern findet diese Rechtswahl nur insoweit Anwendung, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit zulässig — Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.